Der Dekontaminationsanzug gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung der 3. Kategorie und wird bei Gefahrguteinsätzen zur Dekontamination der CSA-Träger in einem Gefahrguteinsatz eingesetzt.
Er besteht aus einem durchgehenden Schutzanzug mit eingesetzter Kapuze.
Der Anzug ist mit einem Reißverschluß verschließbar mit doppeltem Läufer und Haftabdeckung.
Ebenso hat der Anzug Gummibänder am Handgelenk, an den Knöcheln und an der Kapuze.
Zusätzlich trägt der Dekontaminationstrupp noch ein Atemschutz- oder Filtergerät.